Leistungen
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.
Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk – wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt – können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit. Vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnen Informationen und Erkenntnisse anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.
Wir bieten die Übernahme folgender Aufgaben an:
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Gründungsprüfungen
- Prüfungen anlässlich von Umgründungen
- Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfungen
- Stiftungsprüfungen
- Spaltungs- und Fusionsprüfungen
- Übernahme von Aufgaben der Innenrevision
- Spendengütesiegelprüfungen
FAQ - Wirtschaftsprüfung
Informationen zum Ablauf einer Wirtschaftsprüfung, Bestätigungsvermerk, Jahresabschluss, …