Leistungen
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.
Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Wir stellen nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit. Wir bieten vielmehr unsere aus der Prüfung gewonnen Informationen und Erkenntnisse an, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.
Wir bieten die Übernahme folgender Aufgaben an:
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Gründungsprüfungen
- Prüfungen anlässlich von Umgründungen
- Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfungen
- Stiftungsprüfungen
FAQ - Wirtschaftsprüfung
Informationen zum Ablauf einer Wirtschaftsprüfung, Bestätigungsvermerk, Jahresabschluss, …